Entsenden Sie regelmäßig Personal in die Niederlande? 
Unser Service: Kontaktperson im Meldeportal

Ab dem 01. März 2020 gibt es eine Meldepflicht im niederländischen digitalen Meldeportal www.postedworkers.nl.

Im Meldeportal müssen Sie eine Kontaktperson angeben. Diese Kontaktperson muss vor Ort in den Niederlanden sein, um Fragen von der Aufsichtsbehörde für Soziales und Arbeit („Inspectie SZW“) über die Entsendung beantworten zu können. Zudem muss die Kontaktperson befugt sein, Unterlagen bezüglich der Entsendung zu versenden und zu empfangen.

Nur natürliche Personen können Kontaktperson sein.

Die Kontaktperson verfügt in Rahmen ihrer Aufgabe über vertrauliche Information wie die Löhne und Arbeitsverträge der entsandten Mitarbeiter.

Unser Service für Sie:

Die Rechtsanwälte von HELEX Advocaten & Rechtsanwälte fungieren als Ihre Kontaktperson in den Niederlanden. Ihre vertraulichen Daten sind bei unseren Rechtsanwälten sicher!

Gerne machen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot. Schicken Sie uns einfach eine E-Mail mit Ihren Daten sowie eine kurze Info über die geschätzte Anzahl Ihrer Entsendungen in die Niederlande im Monat oder im Jahr.