MANDATSBEDINGUNGEN

  1. Einleitung. Helex Advocaten & Rechtsanwälte (nachstehend „HELEX“ genannt) ist eine Personen­gesellschaft nach niederländischem Recht bestehend aus natürlichen Personen und/oder Rechts­personen (nachstehend auch „Partner“ genannt). Eine Liste der Partner und Partnerinnen wird auf Anfrage zugeschickt. Diese Mandatsbedingungen gelten ebenfalls für die Leistungen der Partner, der bei HELEX tätigen Advocaten, Rechtsanwälte und übrigen Personen sowie der von oder namens HELEX für die Ausführung des Auftrags beauftragten Dritten. Mit den in diesen Mandats­bedingungen enthaltenen Begrifflichkeiten sind immer sowohl weibliche als auch männliche Perso­nen gemeint.
  2. Anwendbarkeit. Diese Mandatsbedingungen sind auf alle Dienste von HELEX und auf alle Auf­träge anzuwenden, die zwischen HELEX und ihren Auftraggebern vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt. Alle Aufträge werden unter Ausschluss von Art. 7:404 des niederländischen burgerlijk wetboek (Auftrag an eine bestimmte Person) sowie Art. 7:407 Abs. 2 des niederländischen burgerlijk wetboek (Haftung bei Ausführung des Auftrags durch mehrere Personen) ausschließlich durch HELEX angenommen und ausgeführt. Aufträge werden ausschließlich für den Auftraggeber ausgeführt. Dritte können aus dem Inhalt der geleiste­ten Tätigkeiten keine Rechte ableiten.
  3. Haftung. Die Haftung von HELEX, ihrer Partner, der bei HELEX angestellten Advocaten, Rechts­anwälte und übrigen Personen sowie der von oder namens HELEX für die Ausführung des Auftrags beauftragten Dritten ist beschränkt auf die Summe, die in dem betreffenden Haftungsfall seitens der Berufshaftpflichtversicherung ausgezahlt wird, zuzüglich der Selbstbeteiligung, die HELEX auf­grund der Versicherungsbedingungen trägt. HELEX hat eine Berufshaftpflichtversicherung bei einer niederländischen Versicherungsgesellschaft abgeschlossen. Auf Anfrage erhält der Auftraggeber Einsicht in die Versicherungsbedingungen. Wenn es, aus welchen Gründen auch immer, nicht zu einer Auszahlung durch die Berufshaftpflichtversicherung kommt, ist die Haftung von HELEX, ihrer Partner, der bei HELEX angestellten Advocaten, Rechtsanwälte und übrigen Personen sowie der von oder namens HELEX für die Ausführung des Auftrags beauftragten Dritten beschränkt auf eine Summe in zweifacher Höhe des von HELEX für den desbetreffende Auftrag in den letzten 12 Monaten vor dem Ereignis, das zur Haftung geführt hat, in Rechnung gestellten Honorars exklusiv MwSt. mit einem Maximum von € 50.000,00. Ungeachtet der Bestimmung des Art. 6:89 niederlän­disches burgerlijk wetboek verfällt ein Anspruch auf Schadenersatz, wenn der Anspruch nicht innerhalb von sechs Monaten, nachdem der Auftraggeber die Tatsachen, auf die der Anspruch gestützt wird, kannte oder hätte kennen müssen, gerichtlich erhoben wird.  
  4. Beauftragung von Dritten. HELEX ist berechtigt Dritte bei der Ausführung der vereinbarten Tätig­keiten einzuschalten. Die Wahl der Dritten wird, soweit wie möglich, in Absprache mit dem Auftrag­geber und unter Einhaltung der erforderlichen Sorgfältigkeit getroffen. HELEX haftet gegenüber dem Auftraggeber nicht für die Folgen von Mängeln oder Schlechtleistungen dieser Dritten, mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.  Der Auftraggeber hält HELEX von allen An­sprüchen dieser Dritten einschließlich aller damit verursachten Kosten, welche auf irgendeiner Weise in Verbindung zu den für den Auftraggeber geleisteten Diensten stehen, frei.

Dritte, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrages von HELEX eingeschaltet werden, wollen möglicherweise ebenfalls ihre Haftung beschränken. Alle an HELEX erteilten Aufträge um­fassen, ungeachtet des Vorstehenden, die Ermächtigung an HELEX, um solche Haftungsbeschrän­kungen auch im Namen des Auftraggebers zu vereinbaren.

  1. Datenschutz. Der Auftraggeber stimmt zu, dass seine geschützten Personendaten in einem auto­matisierten System aufgenommen werden. Die Daten werden ausschließlich für die Ausführung der vereinbarten Leistungen genutzt. Mit der Weiterleitung seiner Emailadresse stimmt der Auftragge­ber zu, dass seine Emailadresse für die Kommunikation mit HELEX im Rahmen des Auftrags sowie für die Versendung von Newslettern und andere Mitteilungen in Bezug auf die Dienstleistungen von HELEX genutzt wird. Falls der Auftraggeber Informationen, die keinen direkten Bezug auf den Auf­trag haben, nicht mehr erhalten möchte, kann er sich dafür durch eine entsprechende Bitte per Email an info@helex-advocaten.com abmelden.
  2. Digitales Arbeiten. HELEX verwendet Microsoft Teams oder andere vom Auftraggeber oder externen Teilnehmern vorgeschlagene Besprechungssoftware. Damit können gewisse Daten­schutzrisiken verbunden sein. Mit der Teilnahme an der digitalen Besprechung erteilen die Teilneh­mer ihre Zustimmung zur Nutzung. HELEX kommuniziert im Rahmen ihrer Dienste und der erteilen Aufträge mit digitalen Mitteln wie E-Mail und andere Formen des Datenverkehrs. Auch daran sind Risiken verbunden, wie z.B. aber nicht ausschließlich, Verzerrung, Verzögerung, Verschwinden und Viren. Durch Teilnahme an dieser digitalen Kommunikation stimmt der Auftraggeber dieser Kommunikationsweise zu. Für hieraus resultierende Schäden haftet HELEX nicht, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Art. 3 dieser Bedingungen bleibt anwendbar. Sowohl HELEX als auch der Auftraggeber werden alles tun oder unterlassen, was vernünftigerweise erwar­tet werden kann, um die oben genannten Risiken zu vermeiden.
  3. Archivplicht. HELEX arbeitet mit digitalen Akten. Die im Rahmen des Auftrages entstandene Akte wird sieben Jahre aufbewahrt. Danach kann sievernichtet werden. Originalunterlagen werden auf Anforderung an den Auftraggeber zurückgegeben. Originaltitel, notarielle Urkunden etc. werden während der Archivperiode in Papierform aufbewahrt.
  4. Honorar. Das Honorar wird auf der Basis von Zeitaufwand (die Anzahl der aufgewendeten Stunden mal dem für den Auftrag und eventuelle Folgeaufträge geltenden Stundensatz) berechnet, es sein denn, dass ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Zeitaufwand wird in Einheiten von fünf Minuten notiert. HELEX ist berechtigt sowohl vor Anfang als während der Ausführung der Tätig­keiten im Rahmen des Auftrags einen Vorschuss auf das Honorar oder auf Drittkosten in Rechnung zu stellen und die (Fortsetzung der Ausführung der) Tätigkeiten bis zur Zahlung auszusetzen. HELEX wird den Auftraggeber rechtzeitig informieren, wenn sie von ihrem Aussetzungsrecht Ge­brauch machen will.
  5. Zahlungsfrist. Rechnungen sind innerhalb von vierzehn Tagen zu zahlen, danach tritt Verzug ein.
  6. Beschwerdeverfahren. HELEX hat ein Beschwerdeverfahren eingerichtet. Das Beschwerdever­fahren ist auf der Webseite zu finden. Dieses Beschwerdeverfahren ist auf alle Aufträge anwendbar.
  7. Anwendbares Recht und Gerichtsstand. Auf das Auftragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und HELEX ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbar. Für alle Streitigkeiten aus oder in Verbindung mit dem Auftragsverhältnis, sind ausschließlich die Gerichte in Rotterdam, Nieder­lande, befugt, unbeschadet der Befugnis von HELEX, um Streitigkeiten am zuständigen Gericht am Wohnsitz des Auftraggebers anhängig zu machen.
  8. Sprache. Diese allgemeinen Auftragsbedingungen sind in der niederländischen, der deutschen und der englischen Sprache erstellt. Bei Interpretationsunterschieden ist ausschließlich der niederlän­dische Text maßgeblich. Diese allgemeinen Auftragsbedingungen sind auf der Internetseite von HELEX publiziert und liegen zur Einsichtnahme in den Büroräumen von HELEX aus. Sie werden außerdem auf Wunsch zugeschickt.

 

Rotterdam, 15.07.2022