Beschwerdeverfahren

HELEX Advocaten & Rechtsanwälte möchte Ihnen den bestmöglichen Service bieten. Dennoch kann es sein, dass Sie mit unseren Dienstleistungen nicht zufrieden sind.

Um mit Ihnen eine Lösung für Ihre Beschwerde zu finden, hat HELEX das folgende Beschwerdeverfahren eingerichtet. Dieses Verfahren gilt für alle Aufträge, die HELEX für Sie ausführt.  Für die Bearbeitung Ihrer Beschwerde werden keine Kosten geltend gemacht.

 

  1. Einreichung einer Beschwerde
    1. Beschwerden können per E-Mail an info@helex-advocaten.com eingereicht werden.
    2. Sie müssen Ihre Beschwerde innerhalb von drei Monaten nach dem Ereignis, das Anlass zu Ihrer Beschwerde gegeben hat, einreichen. Wenn Sie dies erst später tun, kann die Beschwerdebeauftragte beschließen, die Beschwerde nicht zu bearbeiten.
    3. Um Ihre Beschwerde bestmöglich beurteilen zu können, ist es wichtig, dass Sie die folgenden Angaben machen:
      • Ihre vollständigen Kontaktdaten ((Firmen-)Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse)
      • Das Aktenzeichen
      • Eine deutliche Beschreibung Ihrer Beschwerde
      • Kopien von Dokumenten, die die Beschwerde verdeutlichen.

      Damit Ihre Beschwerde ordnungsgemäß bearbeitet werden kann, ist es wichtig, dass Sie alle relevanten Informationen angeben.

    4. Sie erhalten so bald wie möglich eine schriftliche Empfangsbestätigung.
  2. Behandlung der Beschwerde
    1. Beschwerden werden von der von HELEX ernannten Beschwerdebeauftragten, mr. M.J.H. van der Tol, bearbeitet. Im Falle eines Interessenkonflikts benennt die Beschwerdebeauftragte einen anderen Rechtsanwalt von HELEX, der die Beschwerde bearbeitet.
  3. Behandeling van de klacht
    1. Die Beschwerdebeauftragte unterrichtet den betreffenden Rechtsanwalt von der Beschwerde und gibt ihm Gelegenheit, sich innerhalb einer zu setzenden Frist (schriftlich) zu äußern.
    2. Die Beschwerdebeauftragte kann Sie bei der Prüfung der Beschwerde um zusätzliche Informationen bitten.
    3. Wenn die Beschwerdebeauftragte es für erforderlich hält, können beide Parteien zu einem Gespräch eingeladen werden. Dieses Gespräch kann digital geführt werden.
    4. Die Beschwerdebeauftragte sorgt dafür, dass die Beschwerde unverzüglich und ordnungsgemäß bearbeitet wird.
    5. Eine Beschwerde wird mit äußerster Sorgfalt und Vertraulichkeit behandelt.
  4. Ergebnis des Beschwerdeverfahrens
    1. Sie erhalten innerhalb von vier Wochen eine Stellungnahme zu Ihrer Beschwerde. Diese Stellungnahme wird mit Gründen versehen und kann Empfehlungen enthalten. Auch der Anwalt, über den Sie sich beschwert haben, erhält diese Stellungnahme. Sollte es hierbei zu einer Verzögerung kommen, werden Sie darüber unter Angabe von Gründen informiert.
    2. Wenn Sie mit dem Ergebnis des Beschwerdeverfahrens nicht zufrieden sind, können Sie Ihre Beschwerde an den Dekan der Rechtsanwaltskammer im Bezirk Rotterdam richten.
    3. Sie haben auch die Möglichkeit, sich an das Gericht zu wenden. In diesem Fall ist das Gericht in Rotterdam zuständig (siehe auch Art. 10 Mandatsbedingungen).