Konto zu! – Effektives Inkasso mit Kontenpfändung (Sicherungsarrest)

Konto zu! – Effektives Inkasso mit Kontenpfändung (Sicherungsarrest)

Schnelle Zahlung säumiger Schuldner erreicht man in den Niederlanden mit einem Sicherungsarrest von Geschäftskonten. Hiermit wird ein Konto vorläufig gepfändet, noch bevor man einen Titel (ein Gerichtsurteil oder einen Mahnbescheid) hat. Die Bankguthaben des Schuldners werden sichergestellt, der Schuldner kann hierüber nicht mehr verfügen. Dies ist ein sehr effektives und schnelles Druckmittel, um Zahlung zu erreichen. Ein solcher Sicherungsarrest kann, wenn es brennt, innerhalb von 24 Stunden nach Mandatierung ausgebracht werden. Die Anforderungen an die Beantragung eines Sicherungsarrestes sind gering. Die Kosten sind in der Regel überschaubar. In den Niederlanden ist dieses Vorgehen weit verbreitet.

Wie funktioniert es?
Ein Sicherungsarrest wird in einem einseitigen Antragsverfahren bei Gericht beantragt. In diesem Verfahren ist die Forderung darzulegen. Es genügt eine einfache Vorlage der offenen Rechnungen. Eidesstattliche Erklärungen o. ä. sind nicht erforderlich. Bei einer vorläufigen Kontenpfändung braucht auch kein besonderes Sicherungsbedürfnis oder eine Verdunkelungsgefahr dargelegt zu werden. 

Es gibt auch die Möglichkeit, um andere Vermögenswerte vorläufig sicherzustellen, z.B. Vorräte oder Zahlungsforderungen auf Abnehmer des Schuldners. Hieran werden aber höhere Anforderungen gestellt. Auch ein Sicherungsarrest in Immobilien oder von Gesellschaftsanteilen ist recht einfach möglich.

Standardverfahren
Die Gerichte haben in den Geschäftsstellen ein Standardverfahren erarbeitet, nach dem diese Anträge abgearbeitet werden. Ein Antrag, der vor 10:00 Uhr morgens eingereicht wird, wird rund 14:00 Uhr beschieden. Wenn der Antrag den Anforderungen des Standardverfahrens genügt, wird ihm auch so gut wie immer stattgegeben. Der Sicherungsarrest wird immer verbunden mit der Auflage, um innerhalb von 14 Tagen Klage in der Hauptsache zu erheben, also die Forderung einzuklagen.

Kontenpfändung
Der Gerichtsvollzieher führt am selben Tage die Kontenpfändung durch. Dazu stellt er den Beschluss der Bank zu. Mit Zustellung separiert die Bank den positiven Saldo und stellt diesen zugunsten des Gläubigers auf einem Sonderkonto sicher. Als Gläubiger bekommt man das Geld also nicht, es dient als Sicherheit. Der Schuldner gerät durch den Sicherungsarrest in Zugzwang, da er nicht mehr über seine Liquidität verfügen kann. 

Allerdings ist es so, dass nur das Guthaben, das im Moment der Kontenpfändung auf dem Konto vorhanden ist, zur Verfügung steht. Erhält der Schuldner am nächsten Tag neue Gelder (z.B. durch Zahlungen Dritter) fallen diese nicht unter die Kontenpfändung, auch nicht wenn im Moment der Pfändung der Sicherungsbetrag noch nicht erreicht ist. Es gibt allerdings die Möglichkeit sogenannter ‚Wiederholungspfändungen‘, bei denen derselbe Pfändungsbeschluss für drei bis vier Pfändungen desselben Bankkontos eingesetzt werden kann.

Eine Kontenpfändung sollte strategisch geplant werden, z.B. rund um den 20. des Monats kurz vor der Gehaltsrunde. Aber Achtung: wo nichts ist, gibt es natürlich auch nichts zu holen.

Drittschuldnererklärung der Bank
Kennt man die Bankverbindung des Schuldners, wird konkret bei dieser Bank die Kontenpfändung vorgenommen. Sie bezieht sich dann auf alle Konten, die der Schuldner bei der Bank unterhält. Die Bank hat vier Wochen Zeit, um eine Drittschuldnererklärung abzugeben. Darin teilt die Bank mit, ob eine Geschäftsbeziehung besteht, ob es aus dieser Geschäftsbeziehungen einen positiven Saldo gibt und in welcher Höhe. Die meisten Banken nutzen diese Frist aus. In der Praxis hört man nach einer vorläufigen Kontenpfändung schnell vom Schuldner.

Ist die Bankverbindung des Schuldners unbekannt, kann man auch unter allen bekannten (Groß)Banken der Niederlande eine Kontenpfändung versuchen. Man zählt einfach alle Banken, bei denen man eine Kontoverbindung vermutet, im Arrestantrag auf. Es gibt diesbezüglich keine Beschränkungen.  Da hiermit nicht unerhebliche Zustellungskosten verbunden sind, lohnt sich dies allerdings nur bei hohen Forderungen.

In der Praxis: Nach erfolgreichem Sicherungsarrest Zahlungsregelung
Nach einem Sicherungsarrest muss man innerhalb kurzer Zeit (in der Regel zwei Wochen) Klage einreichen, um für den gesicherten Anspruch auch einen Titel zu bekommen. Da der Arrestantrag im Wesentlichen einer Klageschrift entspricht, kann man diese Frist in den Niederlanden auch in der Regel ohne großen weiteren Aufwand einhalten.

Es ist zulässig, dass das Hauptsacheverfahren in Deutschland geführt wird, z.B. weil ein Gerichtsstand am Geschäftssitz des Gläubigers vereinbart wurde. Auch ein deutscher Mahnbescheid ist ein zulässiges Hauptsacheverfahren.

Ganz oft kommt es hierzu aber gar nicht mehr. Unter dem Druck des Sicherungsarrestes kommt es zu einer Regelung mit dem Schuldner und sind weitere Gerichtsverfahren nicht mehr nötig. Für Gläubiger ist dies daher ein sehr effektives Mittel, um schnell zu Zahlungen zu kommen.

Fragen zum  Sicherungsarrest? Ute Acker hilft gerne weiter.