Ab 1. Juli 2020: 5 Wochen gesetzlicher Partnerurlaub

Ab 1. Juli 2020: 5 Wochen gesetzlicher Partnerurlaub

Nicht nur für Väter, sondern für alle Partner: Ab dem 01.07.2020 haben Partner in den Niederlanden bei der Geburt eines Kindes einen erweiterten Anspruch auf einen Partnerurlaub von fünf Wochen. Dieser erweiterte Partnerschaftsurlaub ist in den ersten sechs Monaten nach Geburt des Kindes  zu nehmen. 

Partner ist wer 

  • mit der Mutter des Kindes verheiratet ist
  • mit der Mutter des Kindes eine registrierte Partnerschaft führt
  • mit der Mutter des Kindes unverheiratet zusammenwohnt
  • die Vaterschaft anerkannt hat

Für die Zeit des erweiterten Partnerschaftsurlaubs besteht ein Anspruch auf Sozialleistungen in Höhe von 70% des letztverdienten Gehaltes (bis zur Beitragsbemessungsgrenze). Der Partner hat den Partnerurlaub mindestens vier Wochen vor dem geplanten Beginn beim Arbeitgeber zu beantragen.  Bevor man den Partnerurlaub beantragen kann, muss man erst den Geburtsurlaub von 5 Tagen verbraucht haben. 

Welche Urlaubsregelungen es sonst rund um die Geburt eines Kindes gibt, lesen Sie hier.

Fragen zu Sonderurlaub, Elternzeit oder sonstigen Urlaubsregelungen? Nehmen Sie Kontakt auf mit Marije van der Tol