Transparenzregister NL – Eintragung B.V. ab jetzt Pflicht
Alle niederländischen B.V.s müssen ab dem 27.03.2022 in das niederländische Transparenzregister eingetragen sein. Die Übergangsfrist für bestehende Gesellschaften nach Einführung des Registers im September 2020 läuft mit diesem Datum ab.
Die Registrierung des wirtschaftlich Berechtigten erfolgt über die Kamer van Koophandel (kvk), bei der das Transparenzregister geführt wird. Mehr zum niederländischen Transparenzregister lesen Sie in unserem Blog-Artikel aus September 2020.
Fragen zur UBO-Registrierung oder zum niederländischen Gesellschaftsrecht? Ute Acker hilft gerne weiter.