Entsendung in die Niederlande

Entsendung in die Niederlande

Wer Mitarbeiter vorübergehend in die Niederlande entsendet, muss aufgrund europäischer Vorgaben eine Reihe von niederländischen gesetzlichen Vorschriften einhalten.

Dies betrifft:

  • Arbeitgeber, die mit eigenem Personal in die Niederlande kommen
  • multinationale Unternehmen, die Mitarbeiter in eine eigene Niederlassung in den Niederlanden entsenden;
  • Leiharbeitsunternehmen, die Leiharbeitnehmer in den Niederlanden zur Verfügung stellen;
  • Selbständige, die in bestimmten Wirtschaftszweigen tätig sind.

Die Entsenderegeln gelten für alle Arbeitgeber aus Ländern des EWR (EU-Länder, Island, Lichtenstein, Norwegen) und aus der Schweiz.

„Harter Kern“  von Mindestarbeitsbedingungen

Der ausländische Arbeitgeber muss für die entsandten Mitarbeiter während der Entsendung eine ganze Reihe von in den Niederlanden geltenden Mindestschutzbedingungen einhalten, soweit diese günstiger als im Herkunftsland sind. Es geht um den sogenannten “harten Kern“ an Arbeitsbedingungen, d.h. zwingende gesetzliche Bestimmungen sowie Bestimmungen aus einem in den Niederlanden für die Branche allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, in den folgenden Schutzbereichen:

  • Höchstarbeitszeiten und Mindestruhezeiten;
  • bezahlter Mindestjahresurlaub;
  • Mindestbelohnung (gemäß tariflichen Lohngruppen, Periodenerhöhungen und zwischenzeitliche allgemeine Lohnerhöhungen) inklusive Urlaubsgeld, Überstundenvergütungen, Unregelmäßigkeitszuschläge und Schichtzulagen;
  • Bedingungen für die Überlassung von Arbeitskräften, insbesondere durch Leiharbeitsunternehmen;
  • Sicherheit, Gesundheitsschutz und Hygiene am Arbeitsplatz;
  • Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit den Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen von Schwangeren und Wöchnerinnen, Kindern und Jugendlichen;
  • Gleichbehandlung von Männern und Frauen sowie andere Nichtdiskriminierungsbestimmungen.

Dokumentations-, Melde- und Informationspflichten

Wer Mitarbeiter in die Niederlande entsendet, unterliegt außerdem umfangreichen Dokumentations-, Melde- und Informationsverpflichtungen:

  • Bestimmte Dokumente  sind am niederländischen Arbeitsplatz des entsandten Mitarbeiters vorzuhalten (oder sofort digital verfügbar zu haben). Dies betrifft Arbeitsverträge, Gehaltsabrechnungen, Arbeitszeitübersichten, A1-Formulare und Zahlungsbelege.
  • Der Aufsichtsbehörde SZW sind auf Anfrage alle für die Durchsetzung der niederländischen Entsendungsgesetzgebung (WagwEU) erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen;
  • Es ist eine Kontaktperson in den Niederlanden zu benennen, an die sich die Aufsichtsbehörde SZW wenden kann. HELEX Advocaten und Rechtsanwälte bieten diese Dienstleistung an. Hier fragen Sie uns ein unverbindliches Angebot.
  • Meldepflicht: Ab dem 1. März 2020 sind ausländische Arbeitgeber verpflichtet, ihre Arbeit in den Niederlanden über das niederländische digitale Meldeportal zu melden. Hier finden Sie unser aktuelles Blog über die Meldeplicht. 

Zukünftige Änderungen: Begrenzung der Höchstdauer und Arbeitsbedingungen

Zukünftig wird die Dauer der Mitarbeiterentsendung, die aktuell noch unbeschränkt möglich ist, pro Stelle und Ort auf zwölf Monate, mit einer Verlängerungsmöglichkeit von sechs Monaten, begrenzt. Bei Überschreitung hat der Mitarbeiter Anspruch auf alle in den Niederlanden geltenden gesetzlichen und tariflichen Arbeitsbedingungen. Ausgenommen sind lediglich die tariflichen Verfahrensbestimmungen sowie Bestimmungen zu Formalitäten und Bedingungen für den Abschluss und die Beendigung von Arbeitsverträgen sowie für die betriebliche Altersversorgung.

 Außerdem wird der “harte Kern“ von einzuhaltenden Mindestschutzbedingungen innerhalb der ersten zwölf Monaten der Entsendung erweitert.

Das bestimmt eine Änderung der Entsenderichtlinie der EU vom 28.06.2018. Die EU-Mitgliedsstaaten müssen diese Änderung bis spätestens Mitte 2020 in Gesetzgebung umgesetzt haben. Der niederländische Gesetzgeber hat im Dezember 2019 einen Gesetzesentwurf veröffentlicht.

Für Fragen zu Mitarbeiterentsendung in die Niederlande nehmen Sie gerne Kontakt auf mit Marije van der Tol.